Hinweisgeberportal

Mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wird natürlichen Personen, welche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße in einem Unternehmen erlangt haben, die Möglichkeit gegeben, Hinweise zu melden bzw. Verstöße offenzulegen. Der Gesetzgeber regelt im HinSchG den Schutz der hinweisgebenden Person, sowie von Personen, welche von dem Hinweis betroffen sind.